Vorübergehende Mehrwertsteuersenkung
Informationen zur vorübergehenden Mehrwertsteuersenkung für eCommerce Betreiber
Um die Konjunktur zu befeuern, wird die Mehrwertsteuer vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 gesenkt. Dies betrifft sowohl den normalen Satz, der von 19% auf 16% reduziert wird, sowie den reduzierten Satz, der von 7% auf 5% gesenkt wird.
Für Sie als Unternehmer stellt sich nun die Frage, ob Sie diese Ersparnis an Ihre Kunden weitergeben möchten oder die Preise stabil bleiben sollen. Entscheiden Sie sich für die Weitergabe an die Kunden - wie vermutlich von der Bundesregierung erhofft - entstehen bei der Neuberechnung der neuen Bruttopreise vermutlich sehr "krumme Preise". Falls Sie natürlich ausschließlich im B2B-Umfeld tätig sind, ist die Überlegung bereits an dieser Stelle beendet und Sie müssen sich keine weiteren Gedanken machen!
Als Ihr eCommerce-Partner haben wir bereits Lösungen für Ihr gewünschtes Vorgehen erarbeitet und stehen bereit, diese umzusetzen. Da diese Umstellung jedoch alle Shopbetreiber betrifft, bitten wir Sie, sich rechtzeitig bei uns zu melden, dass wir neben der für Sie gewünschten Strategie auch die zeitlichen Planungen vornehmen können - denn die Umstellung findet über Nacht und damit für alle gleichzeitig statt. Ob dies in der Praxis bei einem derart komplexen Thema tatsächlich realisierbar ist, lasse ich an dieser Stelle offen.
Um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern finden Sie nachfolgend noch einmal einen kleinen Wegweiser:
- Sie arbeiten nur mit B2B-Kunden, Ihre Preise werden ausschließlich netto kommuniziert und die Steuer kommt am Ende immer drauf?
Glückwunsch! Sie müssen lediglich die Steuersätze in Ihrem ERP System und in Ihrem Shopsystem anpassen. Gerne beraten wir Sie auch hierzu oder helfen ihnen bei der Umstellung! - Sie verkaufen ausschließlich an Privatpersonen und wollen die Reduzierung 1 zu 1 an Ihre Kunden weitergeben?
Perfekt! Auch in diesem Fall müssen lediglich die Steuersätze angepasst werden. Auch hier helfen wir gerne! Bitte beachten Sie aber, dass in diesem Fall aus Ihren schönen Preisen wie z.B. 2,99 Euro (bei 19%) ein Preis von 2,91 Euro wird. Das sieht vielleicht nicht schön aus - Ihre Kunden merken aber sofort, dass Sie im Sinne des Konjunkturpaketes handeln! - Sie verkaufen ausschließlich an Privatkunden, wollen aber die Reduzierung zur Kompensation Ihrer krisenbedingten Verluste behalten?
Auch völlig in Ordnung! Das Ziel der Regierung ist auch die Stärkung angeschlagener Unternehmen. In diesem Fall müssen wir jedoch zusätzlich zur Anpassung der Steuersätze alle Artikelpreise umrechnen, da diese üblicherweise netto gespeichert werden - und das in allen Systemen. Unser obiges Beispiel bedeutet dann, dass wir den Nettopreis von 2,51 Euro auf 2,58 Euro anpassen müssen. Beachten Sie zudem, dass diese Reduzierung nur bis 31.12.2020 gilt. Der Artikelpreis muss also zum Jahreswechsel wieder zurückgesetzt werden, sonst verkaufen Sie den Artikel ab Januar für 3,07 Euro! - Sie verkaufen ausschließlich an Privatpersonen und wollen die Ersparnis aufteilen bzw. neue "schöne" Preise generieren?
Wow! Sehr fair für beide Seiten aber vermutlich sehr viel Arbeit! Auch hier können wir Ihnen sicherlich helfen - und sei es nur beim Exportieren der aktuellen Preise, der Erstellung von Excel-Funktion und Datenblätter und Reimport der neuen Preise! - Sie verkaufen an Privatpersonen, Institutionen und B2B Kunden, haben also eine Mischform oder verschiedene Preislisten oder sogar noch eine Mischform an Steuersätzen oder fallen in den Bereich von Schwellensteuerregelungen?
Ok! Jetzt wirds kompliziert, vor allem weil das Ganze ja nur befristet ist. Auch hierfür haben wir ein offenes Ohr und Lösungen - Aber: Die Zeit drängt! Bitte melden Sie sich sehr zeitnah bei uns!
Wir hoffen Ihnen damit die Möglichkeiten für die bevorstehende Konjunkturmaßnahme etwas verständlicher gemacht zu haben und freuen uns auf Ihre Rückmeldung - telefonisch an Ihren Kundenbetreuer oder per E-Mail an steuer@sysgrade.de