
26. November 2018
Autor:
Kevin Goodin

eCommerce Entwickler
Wenn Online-Inhalte nicht in jedem Land gleichermaßen aufrufbar sind, spricht man vom Geoblocking. Dadurch werden europäische Verbraucher oft daran gehindert auf Onlinedienste z. B. von ausländischen Onlineshops oder Video-on-Demand-Anbieter zu zugreifen. Doch ab Ende 2018 sollen diese Barrieren, mittels Geoblocking-Verordnung außer Kraft treten.
Demnach sollen bis zum Ende 2018 verschiedene Gesetze berufen werden, die das ungerechtfertigte Geoblocking in der EU verbieten. Sie sind Teil der "Digital Strategie" der Europäischen Kommission zur Ankurbelung des Online-Handels.
Das müssen Onlinehändler in Zukunft mit der Geoblocking-Verordnung wissen:
- Händler dürfen Kunden nur noch nach deren ausdrücklichen Zustimmung auf länderspezifische Webseiten umleiten. Eine Ausnahme besteht nur aus zwingenden rechtlichen Gründen.
- Kunden können ab 2019 mit einem Händler ihrer Wahl im EU-Ausland einen Vertrag abschließen. Auch wenn der Händler nicht gezwungen ist, die Ware ins Ausland zu versenden, muss der Händler dem Kunden, die Möglichkeit geben die Ware zu erhalten. Entweder der Kunde darf die Ware abholen oder kann sich die Bereitstellung der Ware selbst organisieren.
- Verbraucher dürfen Dienstleistungen im Land des Anbieters zu gleichen Bedingungen wie Einheimische in Anspruch nehmen.
- Elektronisch bereitgestellte Dienstleistungen z.B. Webhosting, die nicht urheberrechtlich geschützt sind, müssen EU-weit erwerblich sein.
- Geschäftsbedingungen müssen für alle Nutzer aus dem In- und Ausland gleich verfasst sein.
- Dem Händler steht es weiterhin frei, nur bestimmte Zahlungsmittel anzubieten, solange mindestens eine kostenfreie Zahlungsart dabei ist.
- Ausnahmen der Geoblocking-Verordnung sind, urheberrechtlich geschützte Online-Inhalte (z.B. Übertragung von Sportereignissen), Gesundheitsdienstleistungen, Finanzdienstleistungen, Personentransport, Kleinunternehmer mit einem Jahresumsatz unter 17.500 EUR im Jahr.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.evz.de/de/verbraucherthemen/telefon-internet/geoblocking