Es wird also nicht mehr wie bisher der Steuersatz des Heimatlandes des Händlers ermittelt sondern derjenige des privaten Verbrauchers, der keine UST-ID Nummer besitzt.
"Vom 1. Januar 2015 sieht diese Richtlinie auch vor, dass MwSt. auf Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen und elektronische Dienstleistungen, die von einem in der Gemeinschaft ansässigen Anbieter an ebenfalls in der Gemeinschaft ansässige Nichtsteuerpflichtige erbracht werden, in dem Mitgliedstaat des Kunden erhoben wird."
Originaltext der Europäischen Kommission »