Recht im Onlinehandel
Webseiten-Inhaber aufgepasst! Mit seiner Entscheidung vom 29. Juli 20191 macht der Europäische Gerichtshof (EuGH) neue Vorgaben für den Einsatz jeglicher Drittanbieter-Tools auf Webseiten. Nach Ansicht des EuGH macht sich jeder Webseiten-Betreiber, der auf seiner Seite ein Plugin oder sonst eine externe Ressource einbindet, die Daten des Webseiten-Nutzers an den Anbieter des Plugins übermittelt, für diese Übermittlung mitverantwortlich.
PSD2 (Payment Services Directive) – Neue Regelung im Zahlungsverkehr
Daten- und Zahlungssicherheit rücken in Europa immer mehr in den Vordergrund. Dies zeigen auch die Regelungen der Zahlungsdienstrichtline der EU, die seit Januar 2018 in Kraft getreten und bis zum 14. September 2019 für alle verpflichtend umzusetzen ist.
„Artikel bald verfügbar“ ist keine ausreichende Lieferzeitangabe
Nicht immer ist für Online-Händler absehbar, wann eine bestellte Ware tatsächlich zur Verfügung steht. Hier ergeben sich nicht selten Schwierigkeiten wegen Logistikproblemen. Wie gestalten Sie am besten in solchen Fällen die Lieferzeitangabe in Ihrem Shop?